Satzungen Uni KA / MAi

Formalien: Satzungen der Universität Karlsruhe / Masterstudiengang Altbauinstandsetzung


Studien- und Prüfungsordnung
Die aktuelle amtliche Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den postgradualen Masterstudiengang Altbauinstandsetzung vom 08. Mai 2009.

Gebührensatzung
Das Karlsruher Institut für Technologie erhebt für den Postgradualen Masterstudiengang Altbauinstandsetzung Gebühren aufgrund § 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Landeshochschulgebührengesetzes vom 6. Dezember 1999.

Es werden für das viersemestrige Studium Studiengebühren von € 1500,— pro Semester erhoben, jeweils zuzüglich der Kosten für Lehrmittel und Exkursionen. Die Zahlung erfolgt in vier Raten zum Wintersemester bis zum 15. Oktober und zum Sommersemester bis zum 15. April. Lesen sie dazu die aktuelle Gebührensatzung, Änderungssatzung 1 und Änderungssatzung 2 des Masterstudiengangs Altbauinstandsetzung.

Bei der Einschreibung und Rückmeldung ist der normale Semesterbeitrag zusätzlich zur Studiengebühr zu entrichten, inklusive des Studentenwerkbeitrags.

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1. Zulassungsvoraussetzungen

2. Satzungen KIT / MAi

3. Zulassung zum Studium