Formalien: Satzungen der Universität Karlsruhe / Masterstudiengang
Altbauinstandsetzung
Studien- und Prüfungsordnung
Die aktuelle amtliche Studien-
und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für
den postgradualen Masterstudiengang Altbauinstandsetzung vom 08. Mai
2009.
Gebührensatzung
Das Karlsruher Institut für Technologie erhebt für den Postgradualen
Masterstudiengang Altbauinstandsetzung Gebühren aufgrund §
2 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Landeshochschulgebührengesetzes
vom 6. Dezember 1999.
Es werden für das viersemestrige Studium Studiengebühren
von € 1500,— pro Semester erhoben, jeweils zuzüglich
der Kosten für Lehrmittel und Exkursionen. Die Zahlung erfolgt
in vier Raten zum Wintersemester bis zum 15. Oktober und zum Sommersemester
bis zum 15. April. Lesen sie dazu die aktuelle Gebührensatzung, Änderungssatzung 1 und Änderungssatzung 2 des Masterstudiengangs Altbauinstandsetzung.
Bei der Einschreibung und Rückmeldung ist der normale Semesterbeitrag
zusätzlich zur Studiengebühr zu
entrichten, inklusive des Studentenwerkbeitrags.
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